Das sagen unsere Kunden:

“ Vielen Dank, mein Score ist wieder in einem normalen Bereich! 3 Einträge konnten gelöscht werden und einer ist noch in Bearbeitung. Ich kann den Service nur empfehlen!! :) ”

“ Hat etwas gedauert aber jetzt hab ich nur positive Einträge bei Schufa! ”

“ Vor ein paar Wochen haben wir uns noch Sorgen gemacht wegen dem kaputten Auto, jetzt hat es mit unserem Kredit geklappt! DANKE ”

“ Der Mietvertrag ist unterschrieben, danke für die Hilfe ich werde den Service weiter empfehlen. ”

“ Nichtmal einen Internetvertrag konnten wir bekommen! Wegen einem einzigen Eintrag. Danke das Ihr bei der Löschung geholfen habt, wir haben jetzt endlich wieder Internet. ”

“ Jetzt kann weitergearbeitet werden. Hatte einen Wasserschaden am Laptop und habe keinen neuen finanziert bekommen. Danke an euch die Finanzierung ist jetzt durchgegangen. ”

“ T-mobile, 02, Vodafone, E-plus. Ich hab überall angefragt und alle haben mich abgelehnt.. Das System in Deutschland ist echt gemein aber dank euch habe ich jetzt endlich einen Vertrag bekommen. 5 Sterne gerne wieder!" ”
Erfahrungsberichte – Unsere Erfolge aus erster Hand












Häufig gestellte Fragen:
Ja, es ist möglich, auch die Löschung mehrerer Einträge zu beantragen. Mit unserem Service können Sie beliebig viele Dokumente anfordern, um für alle negativen Eintragungen die Löschung zu beantragen.
Seit 2010 bietet die SCHUFA ein Ombudsmannverfahren für Verbraucher an. Dabei handelt es sich um einen externen Schlichter, der bei Missverständnissen zwischen der SCHUFA und dem Verbraucher den strittigen Vorgang neutral prüft.
Voraussetzung für die Einleitung des Ombudsmann-Verfahrens ist, dass der Verbraucher zunächst eine Klärung seines Anliegens mit dem Kundenservice der SCHUFA angestrebt hat. Erst wenn hier keine Einigung erzielt werden konnte, kann der Verbraucher sich mit seinem Anliegen an den Ombudsmann der SCHUFA wenden.
Leider besteht aktuell keine Möglichkeit, Ihre negativen SCHUFA-Eintragungen in einem laufenden Insolvenzverfahren zu löschen.
Aktuell ist es schwierig, ohne anwaltliche Hilfe hier einen Erfolg zu erzielen.
Unsere Geld-zurück-Garantie funktioniert wie folgt: Sie senden unseren erstellten Brief per Post ab. Nach der Bearbeitung bei der SCHUFA erhalten Sie eine Antwort. Sollte diese nicht positiv ausgefallen sein, schicken Sie einfach das Schreiben an uns per E-Mail und wir erstatten Ihnen das Geld.
Möchten Sie aus einem anderen Grund widerrufen, so lassen Sie es uns bitte per E-Mail wissen, und wir werden Ihren Fall schnellstmöglich bearbeiten.
Die Erfolgschancen sind abhängig von Ihren Einträgen, dem Alter der Einträge, der Höhe der Forderung usw.
Sofern Sie keine harten Negativmerkmale in der SCHUFA stehen haben oder sich in einem laufenden Insolvenzverfahren befinden, können wir Ihnen mit unseren Schreiben durchaus helfen.
Gläubiger können einen Schufaeintrag relativ einfach veranlassen, jedoch werden häufig die Mahnungen vorher nicht rechtens ausgesprochen. Ein Gläubiger muss mindestens 2 Mal eine Eintragung in die Schufa androhen, bevor dieser Eintrag rechtens wird. Die Eintragung wird jedoch in 80% der Fälle trotzdem schon vorgenommen. An dieser Stelle kann man mit anwaltlicher Hilfe den Eintrag löschen lassen. Auch fehlerhafte Eintragungen oder bereits beglichene Forderungen kann man aus der Schufa mit einem einfachen Löschauftrag löschen lassen.